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Mar 20, 2024

Medizinischer Sauerstoff, Freizeitsauerstoff

Passagiere dürfen keinen eigenen Sauerstoff (Drucksauerstoff oder Flüssigsauerstoff) im aufgegebenen Gepäck, im Handgepäck oder am Körper mitführen. Produkte wie „Dosensauerstoff“, „Freizeitsauerstoff“ und „aromatisierter Sauerstoff“ sind ebenfalls verboten.

In der Flugzeugkabine verwendeter komprimierter Sauerstoff muss gemäß 14 CFR 121.574 oder 14 CFR 135.91 von der Fluggesellschaft bereitgestellt werden.

Wenden Sie sich an Ihre Fluggesellschaft, um Anweisungen zur Organisation eines Sauerstoffservices zu erhalten.

Fluggesellschaften sind nicht verpflichtet, Sauerstoffversorgung bereitzustellen, und viele tun dies auch nicht.

Passagiere dürfen tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POCs) mitführen. Siehe separaten Eintrag in dieser Tabelle.

Obwohl gemäß den internationalen Vorschriften (ICAO/IATA) Sauerstoffflaschen im aufgegebenen Gepäck und im Handgepäck erlaubt sind, sind sie in den USA nicht im Gepäck erlaubt. Persönlicher komprimierter Sauerstoff ist verboten und muss von der Fluggesellschaft bereitgestellt werden.

Hinweis: Die folgenden Informationen werden zu Informationszwecken angeboten; Überprüfen Sie die Richtlinien Ihrer Fluggesellschaft.

Fluggesellschaften dürfen die Sauerstoffflasche eines Passagiers gemäß 49 CFR 175.501(e) in der Flugzeugkabine mitführen, der Passagier darf sie jedoch nicht verwenden. Da jedoch eine spezielle Umverpackung, eine schriftliche Benachrichtigung des Piloten sowie eine zusätzliche Gefahrgutschulung und manuelle Dokumentation erforderlich sind, bieten die meisten (wenn nicht alle) US-Fluggesellschaften diesen Service nicht an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, bevor Sie planen, Ihre eigene Sauerstoffflasche an Ihr Ziel mitzunehmen.